Malteser Waldkrankenhaus lockert Besuchsbeschränkungen ab dem 26.2.2022

Ein Strauß Tulpen
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Ab dem 26. Februar 2022 lockert das Malteser Waldkrankenhaus St. Marien seine Besuchsbeschränkungen wie folgt:

Jede*r Patient*in darf von zwei festgelegten Personen aus dem Angehörigen- und Familienkreis besucht werden.
Allerdings müssen die autorisierten Besucher*innen entweder geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen Test - Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) - vorweisen (2G-plus).
Bitte besprechen Sie sich im Angehörigen- und Familienkreis, wer diese Personen – autorisierte Besucher*innen - für die nächsten Tage sein sollen.
Pro Tag darf einer der zwei autorisierten Besucher*innen zu Besuch kommen.
 
Bitte beachten Sie folgende Voraussetzungen für die autorisierten Besucher*innen:
- Geimpft oder genesen (Nachweis muss bei jedem Besuch vorgelegt werden)
- Plus getestet (Schnelltest oder PCR-Test, Nachweis muss bei jedem Besuch vorgelegt werden)
- Keine Anzeichen einer Atemwegserkrankung oder eines fieberhaften Infekts in den letzten 14 Tagen
- Kein Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 („Coronavirus“) infizierten und/oder an COVID-19 erkrankten Person in den letzten 14 Tagen
- Kein Aufenthalt in einem Risikogebiet in den letzten 14 Tagen, in dem zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 bestand.